satzung

Am Beispiel eines Auszugs unserer kompletten Vereinssatzung möchten wir hier den Vereinszweck und die Mitgliedschaft herausstellen.
Auszug Satzung und Vereinszweck
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Verein dient der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Er soll insbesondere Eigeninitiative wecken und stärken, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermutigen und zur Eingliederung in die Gesellschaft beitragen. Er bezweckt gegenseitige Unterstützung und Hilfe seiner Mitglieder, er sucht Kontakt mit nichtbehinderten Menschen und dient der Geselligkeit.
- Darüber hinaus bemüht sich der Verein um Lösung besonderer Probleme, wie Wohnungsfragen, Hilfsmittelberatung, Sport und Spiel, Ferien, Ausbildung, Berufsmöglichkeiten und Aufklärung der Öffentlichkeit.
- Der Verein ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Verein dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
- Es dürfen auch keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden. Durch die Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die gültige Satzung des CeBeeF Arnsberg, Club Behinderter und ihrer Freunde an. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Satzung des Vereins, die jedem neuen Mitglied zur Verfügung gestellt werden kann.